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Was ist GEVER?

Die elektronische Geschäftsverwaltung GEVER umfasst alle Aktivitäten und Regeln für die Planung, die Steuerung, die Kontrolle und den Nachweis von Dossiers und Dokumenten während deren gesamten Lebenszyklus von der Erstellung bis zur Vernichtung bzw. Archivierung.

Die Geschäftsverwaltung umfasst

  • Aktenführung
  • Ablaufsteuerung
  • Geschäftskontrolle

Dadurch wird die systematische Aufzeichnung der Geschäftsvorgänge in Form von Dossiers unterstützt und damit der zuverlässige Nachweis und die Transparenz der Verwaltungstätigkeit gewährleistet sowie eine wirksame und effiziente Geschäftstätigkeit erzielt.

Im Programm «Digitale Geschäftsverwaltung und Archivierung» (DGA) wurde das notwendige organisatorische Regelwerk (Verordnung, Weisungen, Hilfsmittel) für eine rechtskonforme digitale Geschäftsverwaltung in der Zentralverwaltung des Kantons Bern erarbeitet. Das Programm beinhaltet zudem die flächendeckende Einführung eines GEVER-Systems in der gesamten Kantonsverwaltung. Eine funktionierende elektronische Geschäftsverwaltung ist die Voraussetzung für die Archivierung von digitalen Unterlagen.

  • Programm DGA

  • GEVER-Weisung

  • Vorlage Organisationsvorschriften

  • Vorlage Ordnungssystem

  • Hilfsmittel zu Ordnungssystem und Dossierbildung

Gesetzgebung über die digitale Verwaltung 

Das Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG) und die Ausführungsverordnung (DVV) traten am 1. März 2023 in Kraft (www.be.ch/dvg). Nach Art. 1 i.V.m. Art. 30 DVV müssen Behörden, die noch kein GEVER-System haben, innert einer Übergangsfrist von vier Jahren (bis 1.3.2027) ein GEVER-System beschaffen, das den Anforderungen gemäss der DVV genügt (so auch die Universität/Hochschulen). Die kantonalen Behörden (Kantonsverwaltung und Justiz) müssen als GEVER-System dasjenige der kantonalen ICT-Grundversorgung nutzen (Service BE-GEVER).

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