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Fürsorgerische Zwangsmassnahmen

Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) ist seit 1. April 2017 in Kraft. Es sieht unter anderem die Auszahlung eines Solidaritätsbeitrages an Opfer von solchen Massnahmen vor. Gesuche um Solidaritätsbeiträge müssen direkt ans Bundesamt für Justiz gerichtet werden.

Aussenansicht eines Kinderheims in Bern von 1914. Im Garten vor dem Heim arbeiten Kinder.
Kinderheim im Kanton Bern von 1914 (StABE T.1091, 1-4)
  • Bundesamt für Justiz

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen

Waren Sie als Kind oder in Ihrer Jugend von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen betroffen? Wurden Sie fremdplatziert? Waren Sie ein «Verdingkind», wie man früher sagte? Haben Sie aus diesem Grund beim Bundesamt für Justiz bereits ein Gesuch für einen Solidaritätsbeitrag eingereicht oder möchten Sie dies noch tun?

Falls Sie eine dieser Fragen mit ja beantworten können und Informationen darüber suchen, was damals geschehen ist, helfen wir Ihnen gerne bei der Aktenrecherche. Wir suchen für Sie nach den zuständigen Behörden und Heimen und kontaktieren diese. Wir versuchen, so viele Informationen wie möglich für Sie zusammenzutragen. Wenn wir etwas finden, machen wir Ihnen gratis Kopien der Dokumente und schicken Ihnen diese zu.

Bitte beachten Sie, dass diese Nachforschungen manchmal viel Zeit brauchen. Es kann mehrere Wochen oder gar Monate dauern, bis wir Informationen finden. Leider kommt es auch vor, dass unsere Suche erfolglos bleibt, weil nicht alle Akten aufbewahrt worden sind.

Berner Zeichen der Erinnerung

Das Berner "Zeichen der Erinnerung"
Das Berner "Zeichen der Erinnerung"

Mit "ZEDER - Zeichen der Erinnerung" erinnert der Kanton Bern an die Zeit von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen.  

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Aktensuchauftrag

Sollen wir Akten für Sie suchen? Dann füllen Sie das Auftragsformular Aktensuche aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es an das Staatsarchiv des Kantons Bern. Bitte legen Sie eine Kopie Ihres Ausweises (ID oder Pass) bei.

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