Logo Kanton Bern / Canton de BerneStaatsarchiv

Zugang zu amtlichen Dokumenten

Das Staatsarchiv verwaltet und archiviert eine Reihe von amtlichen Dokumenten wie Urschriften oder Adoptionsakten. Erfahren Sie hier, wie Sie Zugang zu solchen Unterlagen erhalten.

Verurkundungen wie Kaufverträge, Eheverträge, Erbverträge

Im Kanton Bern tätige Notare sind verpflichtet, notariell beurkundete Verträge wie Kaufverträge, Ehe- oder Erbverträge nach Abgabe des Notariatssiegels beim Staatsarchiv abzuliefern oder einem Büronachfolger zu übergeben. Die Datenhoheit der abgelieferten Urschriften liegt bei der Notariatsaufsicht. Sie prüft Gesuche zur Einsichtnahme oder Herausgabe. Urschriften enthalten sensible Informationen und unterstehen dem Notariatsgesetz sowie dem Daten- und Persönlichkeitsschutz. Daher ist die Herausgabe von Urschriften immer bewilligungspflichtig.

Wenden Sie sich für die Einsichtnahme oder Anfragen zu Urschriften an die Notariatsaufsicht.

  • Notariatsaufsicht

  • Siehe auch: Zentrales Urschriftenarchiv

Adoptionen

Leibliche Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigegeben haben und später das Kind suchen oder Informationen über ihr Kind erhalten möchten, können dessen Personalien in Erfahrung bringen – vorausgesetzt, das volljährige oder zumindest urteilsfähige Adoptivkind hat der Bekanntgabe zugestimmt. Ist das Kind minderjährig, so muss zusätzlich die Zustimmung der Adoptiveltern vorliegen.

Dem adoptierten volljährigen Kind steht ein absoluter Anspruch auf Kenntnis seiner Abstammung zu, ohne dass die leiblichen Eltern der Bekanntgabe der Informationen vorgängig zustimmen müssen. Volljährige Adoptivkinder können daneben auch Auskunft über ihre leiblichen Geschwister und Halbgeschwister erhalten, wenn diese volljährig sind und der Bekanntgabe zugestimmt haben.

Wenden Sie sich für Ihre Anfrage bezüglich Adoptionen an die Kantonale Anlaufstelle Ihres Wohnkantons.

Die betreffenden Stellen sind auf folgender Internetseite ersichtlich:

Schulzeugnisse und Ausbildungsnachweise

In der Regel werden im Staatsarchiv Bern keine Zeugnisse und Ausbildungsnachweise der kantonalen Schulen und Hochschulen archiviert. Für die wenigen Ausnahmen konsultieren Sie bitte unser Online-Inventar. Sollten Sie im Online-Inventar nicht fündig werden, wenden Sie sich direkt an die betreffende Ausbildungsbehörde. Die Schulen sind verpflichtet, die entsprechenden Dokumente aufzubewahren.

Beachten Sie, dass das Staatsarchiv nicht befugt ist, Duplikate von Fähigkeitszeugnissen anzufertigen.

Heimakten

Im Staatsarchiv lagern Bestände von verschiedenen kantonalen oder vom Kanton unterstützten Heimen, Anstalten, Ausbildungsinstitutionen und Wohnschulen. Die im Staatsarchiv befindlichen Heimakten sind heterogen und in vielen Fällen unvollständig. Viele Unterlagen aus Kinderheimen wurden gemäss den damals geltenden gesetzlichen Grundlagen vernichtet.

Einsicht in die eigenen Akten kann nur gegen Vorweisen (bzw. Zusenden einer Kopie) Ihrer Identitätskarte oder Ihres Passes erteilt werden. Wünschen Sie Einsicht in die Akten einer Drittperson, benötigen wir zusätzlich eine Vollmacht der betreffenden Person.

Weiterführende Informationen für Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen finden Sie unter:  

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